2.11.2020

Hygiene-Richtlinie zur Vermeidung von Covid19

Sehr geehrte Damen und Herren,

die schleswig-holsteinische Landesregierung hat die aktuelle Landesverordnung zur Prävention von Covid 19 / den neusten Stand der Regeln für die Corona-Bekämpfung an Schulen bekanntgegeben.

Somit möchte ich Sie nun über die relevanten Punkte informieren:

  • Personen mit den Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung ist der Zutritt zur Einrichtung nicht gestattet!

Kommen Sie also nicht zu Veranstaltungen, wenn Sie Symptome eines Atemwegsinfekts (Halsschmerzen, Husten, Fieber) haben!

Rufen Sie in diesem Fall Ihren Arzt/Ärztin an, um weitere Schritte zu klären. Wenn Sie selbst auf Covid 19 getestet wurden und auf ein Testergebnis warten, informieren Sie uns und bleiben bis zum Erhalt des Testergebnisses zu Hause.

Sollte Ihr Covid 19-Test positiv ausfallen, entscheidet das zuständige Gesundheitsamt über mögliche Einschränkungen des Schulbetriebs für einzelne Personen oder Personengruppen. Wir setzen die übermittelten Anordnungen oder Empfehlungen des zuständigen Gesundheitsamts dann vor Ort um.

  • Desinfizieren Sie sich die Händer sofort nach Betreten der Schule. Links neben dem Eingang befindet sich ein Desinfektionsmittel-Spender.
  • Tragen Sie beim Betreten der Schule eine Mund- Nasenbedeckung.
  • Gegenstände und Material in Unterricht und Therapie sollten personenbezogen genutzt werden oder nach Nutzunggründlich desinfiziert werden.
  • Es gilt das Kohortenprinzip im Unterricht. D. h., dass die Teilnehmer/innen von Kursen ohne Einhaltung von Abstandsregeln zusammen in den vorgesehenen Räumen unterrichtet werden. Beim Aufenthalt in anderen Räumen als (mit der eigenen Kohorte) im eigenen Seminarraum ist ab sofort eine Mund-Nasenbedeckung verpflichtend. Dies gilt auch für die Wege von Bus- und Bahnhaltestellen in die Schule und zurück, sofern der Abstand von 1,5 m zu anderen Personen – also außerhalb der eigenen Kohorte und des eigenen Haushalts – nicht einhaltbar ist.

 

  • Lehrende, besonders Lehrende, die kursübergreifend unterrichten (und andere Teammitglieder), halten Abstand zu Studierenden und anderen Lehrpersonen und tragen verpflichtend eine Mund-Nasenbedeckung, wenn sie sich in der Schule außerhalb ihres „konkreten Tätigkeitsortes“ befinden.

 

  • Therapie

Auch für die Therapien gilt weiter, durch geeignete technische oder organisatorische Vorkehrungen zu gewährleisten, dass das Abstandsgebot eingehalten werden kann.

Nach der Therapie werden alle Kontaktflächen desinfiziert.

  • Die Pausenregelung erfolgt in der Form, dass unterschiedliche Lerngruppen/Kurse zeitversetzt Gemeinschaftsräume oder Gemeinschaftsflächen betreten.

Achten Sie auf die entsprechenden Informationen der Kurstutoren/ Schulsekretariat/ Schulleitung.

 

  • In geschlossenen Räumen ist eine ausreichende Lüftung zu gewährleisten. Lüften Sie Seminarräume und Therapieräume alle 20 Minuten!

Das regelmäßige Lüften fördert die Luftqualität, da in geschlossenen Räumen die Anzahl von Krankheitserregern in der Raumluft steigen kann. Dadurch wird die Zahl möglicherweise in der Luft vorhandener erregerhaltiger, feinster Tröpfchen reduziert.

Beachten Sie auch, dass zum Teil in der Nähe des Kieler Schlosses eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum besteht (z. B. Alter Markt, Dänische Straße, Teile der Holstenstraße)

Ich danke Ihnen für die Einhaltung dieser Vorgaben, um härtere Maßnahmen unbedingt zu vermeiden, Covid 19 vorzubeugen und damit wir alle gesund bleiben!

Beatrice Rathey-Pötzke

Schulleitung